VORSTOSS
Motion Fabian Schütz, SVP, Windisch (Sprecher), Patrick von Niederhäusern, SVP, Brugg, Tim Voser, FDP, Neuenhof, vom 3. Juni 2025 betreffend Gleichstellung des Aargauer Kantonspersonals bei der Handhabung des 1. Mai als Feiertag. Änderung von § 32 (Feiertage) der Personal- und Lohnverordnung (PLV) sowie § 40 VALL
Text:
Der Regierungsrat wird damit beauftragt, den Paragraf 32 Abs. 1 Personal- und Lohnverordnung so-wie Paragraf 40 Abs. 1 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen wie folgt zu ändern: Streichen der Worte «…(und) der Nachmittag des 1. Mai…». Falls notwendig sind weitere rechtliche Grundlagen anzupassen, um den 1. Mai als Feiertag für Kantonspersonal aufzuheben.
Begründung:
Im Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht definiert der Kanton Aargau acht gesetzliche Feiertage zusätzlich zum Bundesfeiertag ¹. Damit ergeben sich in der Privatwirtschaft in der Regel 9 Feiertage pro Jahr.
In der Personal- und Lohnverordnung gewährt der Kanton seinen Mitarbeitern insgesamt 10.5 Feier-tage und damit 1.5 Tage mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Neben den obengenannten gesetzlichen Feiertagen haben die Mitarbeiter in Aarau zusätzlich am Maienzug und am Nachmittag des 1. Mai frei. ²
Damit privilegiert der Kanton seine Angestellten und konkurriert KMU unverhältnismässig auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten des Fachkräftemangels.
Der Stellenplan des Kantons umfasst 12’987 Vollzeitstellen ³. Der freie halbe Tag am 1. Mai ent-spricht damit mehr als 25 Vollzeitstellen. Eine Abschaffung wird personelle Engpässe verringern und die Kantonsfinanzen mittelfristig entlasten, da weniger neue Stellen geschaffen werden müssen.
