Eingereicht von: Patrick von Niederhäusern, 29.08.2025
Antrag:
Der Stadtrat wird beauftragt:
- Einen Massnahmenplan zur Reduktion des Personalaufwandes auszuarbeiten.
- Ein konkretes Ziel einer prozentualen Reduktion des Personalaufwandes in Relation zum Fiskalertrag (z.B. Senkung auf 45% innert fünf Jahren) festzulegen.
- Die externen Anstellungen zu überprüfen und mögliche Einsparungen aufzuzeigen.
- Einführung eines verbindlichen Verfahrens, wonach der Stadtrat dem Einwohnerrat den Stellenplan periodisch zur Genehmigung vorlegt (analog zur Budgetberatung).
Begründung:
An der Einwohnerratssitzung vom 20. Juni 2025 hat Frau Stadtammann Barbara Horlacher ausgeführt, dass ein Abbau von Stellen in gleicher Weise erfolgt wie die Schaffung, nämlich durch einen entsprechenden Beschluss des Einwohnerrats. Auch die Gemeindeabteilung des Kantons Aargau bestätigt auf Nachfrage, dass Bestrebungen zur Reduktion von Stellen oder Stellenprozenten parlamentarisch initiiert werden müssen, sofern der Stadtrat dem Einwohnerrat nicht regelmässig den Stellenplan zur Beschlussfassung vorlegt.
Die Stadt Brugg ist verpflichtet, die Vorgaben des Stellenplans einzuhalten. Gemäss Auffassung der Gemeindeabteilung ist es unzulässig, beschlossene Stellenprozente zwischen Abteilungen oder Funktionen zu verschieben. Damit können die von der Stadt jährlich beantragten zusätzlichen Stellenprozente ausschliesslich in der genehmigten Verwaltungseinheit eingesetzt werden. Eine solche Interpretation der bewilligten Stellen erschwert die effiziente Führung und ist in der modernen, flexiblen Arbeitswelt nicht mehr zeitgemäss.
Per 31. Dezember 2024 wies der Rechenschaftsbericht der Stadt Brugg Ist-Pensen von 12’480% und Soll-Pensen von 12’780% aus. Zusätzlich beschäftigt die Stadt rund 120 externe Mitarbeitende im Stundenlohn, sowie rund 30 Musikschullehrpersonen. Im Budget 2025 beläuft sich der Personalaufwand auf CHF 20,2 Mio. bei einem Fiskalertrag von CHF 39,1 Mio. Damit fliesst mehr als die Hälfte des gesamten Fiskalertrags in den Personalaufwand. Das es auch anders geht, beweist das vergleichbare Rheinfelden, wo der Personalaufwand weniger als 38% des Fiskalertrages beträgt.
Eine weitere Ausdehnung des Personalbestands ist aus finanzpolitischer Sicht nicht vertretbar. Aufgrund des mittlerweile gigantischen Defizits beim Betriebsergebnis ist ein Personalstopp als Sofortmassnahme zwingend. Zudem braucht es eine systematische Überprüfung der bestehenden Strukturen und Aufgaben mit dem Ziel, den Personalaufwand spürbar zu reduzieren.
Es zeigt zudem, dass der Stadtrat damit auch nicht die grundlegendsten Management- und Führungsaufgaben selbstständig erfüllen kann. Dies wirft auch ein klareres Bild auf die Anforderungen an einen Stadtrat und damit auch auf die Entschädigung. Aufgrund dieser Fakten sollten die operativ tätigen Abteilungsleiter – als Fachspezialisten auf Ihrem Gebiet – eine höhere Entschädigung als der Stadtrat erhalten, nicht umgekehrt. Im vergleichbaren Rheinfelden ist auch der Aufwand für die Exekutive mehr als 10% günstiger als in Brugg, bei offensichtlich deutlich besserem Ergebnis.
